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   BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 23.87   

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https://dejure.org/1988,10478
BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 23.87 (https://dejure.org/1988,10478)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1988 - 6 PB 23.87 (https://dejure.org/1988,10478)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 6 PB 23.87 (https://dejure.org/1988,10478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Eigenschaft eines "Mitarbeiters" im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz (LPersVG,RP) im Hinblick auf die Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit seiner Tätigkeit - Abhängigkeit des Mitbestimmungsrechts bei Einstellungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 11.83

    Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen Personalrats bei Einstellungen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 23.87
    Mit diesen rechtlichen Ausführungen hat das Beschwerdegericht keinen Rechtssatz aufgestellt, der den tragenden Gründen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 11.83 - (PersV 1986, 466) widersprechen würde.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80

    Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 23.87
    Es widerspricht somit nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Beschwerdegericht geprüft hat, ob Herr T. mit der ihm übertragenen Aufgabe eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet hat und daher gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 LPersVG ein Mitarbeiter war (vgl. BVerwGE 28, 282 [BVerwG 08.12.1967 - VII P 17/66]; Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 14.80 - ZBR 1982, 156>).
  • BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 23.87
    Es widerspricht somit nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Beschwerdegericht geprüft hat, ob Herr T. mit der ihm übertragenen Aufgabe eine regelmäßige und dauernde, nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet hat und daher gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 LPersVG ein Mitarbeiter war (vgl. BVerwGE 28, 282 [BVerwG 08.12.1967 - VII P 17/66]; Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 14.80 - ZBR 1982, 156>).
  • VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 2086/92

    Kein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Einstellung geringfügig

    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt eine Einstellung dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats, wenn der betreffende Bedienstete eine nicht bloß vorübergehende und auch nicht geringfügige Arbeit in der Dienststelle verrichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1967 - VII P 17.66 -, BVerwGE 28, 282 f., 11. Februar 1981 - 6 P 14.80 - PersV 1982, 110 ff., 3. Februar 1988 - 6 PB 23/87 - n.V., 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 ff. = PersV 1992, 225 ff.).
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